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Montage: W. Frotscher, ND |
Während Staaten wie die
USA und Großbritannien nicht mal ein Meldegesetz kennen, sie also
nicht einmal genau wissen, wer in ihrem Land überhaupt zu hause ist,
überschlägt sich die Politik hier in Deutschland, unsere Bürgerrechte
und -freiheiten unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Terrorismus
immer weiter einzuschränken. Gleich so, als wären wir die Keimzelle
allen Terrors. Dabei wäre keines der neuen Gesetzte, keine der Verschärfungen,
in der Lage gewesen, die angeblichen Täter, hier in Deutschland ihrem
Einsatz "entgegen schliefen", zu stoppen. Das waren ja alles "nette Jungs",
Leute wie "Du und ich". Also stehen wir doch, wenn man präventiv handeln
will, alle unter Generalverdacht. Die umstrittene Rasterfahndung, mit der
die Beweislast nahazu umgekehrt wird, wurde in Berlin nach der Klage betroffener
Studenten sogar gerichtlich verboten, staatliches Handeln als Gesetzesverstoß
angeprangert.
Obendrein hat sich inzwischen
herausgestellt, daß die US-Geheimdienste die angeblichen Täter
in Hamburg, Mohamed Atta, Marwan al-Schehi und Siad Jarrah, schon drei
Jahre unter Beobachtung hatte und sehr wohl wussten, daß von ihnen
eine große Gefahr aus ging. Es gilt sogar als wahrscheinlich, daß
der CIA einen V-Mann in der Hamburger Szene hatte, den man durch ein Einreiseverbot
in die USA vor den Anschlägen am 11. September "abgefiltert" hat:
der "fehlende 20. Täter". Wir berichteten kürzlich schon in unseren
"Awards" mit dem Titel "Das
Rätsel um die Hamburger Spur" darüber. Gegen solche Machenschaften
kann keine noch so willkürliche Gesetzgebung etwas ausrichten.
Dennoch erscheint der "Otto-Katalog"
ungebremst bald in der dritten Auflage. Hier nutzen die Innenminister von
Bund und Ländern in phantastischer Eintracht die Angst vor dem internationalen
Terrorismus, um sich ganz offen Wunschträume auf dem Weg zum "gläsernen
Bürger" zu erfüllen, die sie vor einem halben Jahr noch nicht
einmal auszusprechen wagten.
Anschließend schreiben
Petra Pau (PDS) und Dieter Wiefelspütz (SPD), zwei Vertreter aus der
Politik, Ihre Meinung zu diesem leidigen Thema. Aber auch Thomas Wüppesahl
kommt zu Wort. Er ist einer derjenigen, die diese unselige Gesetzesflut
nachher vor den Bürgern durchzudrücken haben - ob sie wollen
oder nicht.
Matthias Badzun,
moral sense
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Dieter Wiefelspütz: Die
Bürgerrechte sind gesichert
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privat |
Dieter Wiefelspütz
ist seit 1987 Mitglied des Bundestages. Der Jurist ist innenpolitischer
Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag und Mitglied im Innenausschuss.
Unsere Bürger haben
ein elementares Recht auf innere Sicherheit. Die Gewährleistung von
innerer Sicherheit gehört zu den Hauptaufgaben des Staates. Wenn die
Politik den elementaren Sicherheitsbedürfnissen der Bürger nicht
entspricht, verlieren die Menschen das Vertrauen an Politik. Deutschland
ist ein weltoffenes und sehr freies Land. Es ist auch eines der sichersten
Länder der Welt. Gleichwohl: der 11. September mit den Terroranschlägen
in den USA ist eine Zäsur. Wir werden die Sicherheit in Deutschland
nicht neu erfinden müssen, aber die Sicherheitsphilosophie in unserem
Lande wird sich nachhaltig verändern. In besonders sensiblen Bereichen
werden wir dafür sorgen, dass mehr Sicherheit gewährleistet wird.
Schon jetzt wird deutlich,
dass unseren Bürgern die innere Sicherheit noch wichtiger ist, als
sie es vor dem 11. September bereits war. Gefragt sind jetzt Entschlossenheit,
Gestaltungskraft, aber auch Augenmaß und Besonnenheit. Sicherheit
ist eine unver-zichtbare Voraussetzung für Freiheit. Die Freiheit
werden wir aber ausschließlich mit den Mitteln des Rechtsstaates
verteidigen. Wer Sicherheit glaubt, durch maßlose Einschränkung
der Freiheit zu gewinnen, wird schließlich weder in Sicherheit noch
in Freiheit leben.
Mit einem ersten Maßnahmenpaket
der Bundesregierung wird die Sicherheit des Flugverkehrs in Deutschland
verbessert. Das Religionsprivileg im Vereinsgesetz ist abgeschafft worden.
In Zukunft können Vereine verboten werden, die unter dem Deckmantel
einer Religionsgemeinschaft Hass und Gewalt predigen. Außerdem wurde
für den Kampf gegen international vernetzten Terrorismus ein neuer
§ 129 b StGB geschaffen.
Inzwischen ist ein zweites
Sicherheitspaket verabschiedet worden. Zahlreiche Sicherheitsgesetze müssen
der neuen Bedrohungslage angepasst werden. Die Ermittlungsbefugnisse der
Sicherheitsbehörden werden verbessert. Der Datenaustausch zwischen
den Behörden muss effektiver werden. Die Überprüfung bei
sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten wird verstärkt. Wir werden
genauer hinsehen, wer nach Deutschland einreist. Vor allem muss Sorge dafür
getragen werden, dass terroristische Straftäter bereits an der Einreise
nach Deutschland gehindert werden. Eine Kronzeugenregelung ist in Vorbereitung.
Selbstverständlich
ist jede dieser Maßnahmen darauf hin überprüft worden,
ob sie die innere Sicherheit stärkt. Es muss der Nachweis erbracht
werden, ob sie geeignet und erforderlich sind, um den internationalen Terrorismus
erfolgreich zu bekämpfen. Schließlich müssen diese Maßnahmen
auch verhältnismäßig sein. Diese Prüfung ist durch
unsere Verfassung geboten. Die Ausweitung der Befugnisse der deutschen
Nachrichtendienste ist auf fünf Jahre zeitlich befristet worden. Die
umfassende Kontrolle der Nachrichtendienste durch das Parlament ist gesetzlich
gesichert. Jeder Bürger ist zu benachrichtigen, wenn er die Aufmerksamkeit
der Nachrichtendienste auf sich gezogen hat.
Ich halte es für eine
gute Idee, dass wir in Zukunft den Fingerabdruck in Personalausweis und
Reisepass aufnehmen. Damit ist die Identifizierung eines Menschen fälschungssicher
und zweifelsfrei möglich. Es geht dabei nicht darum, Menschen zu verdächtigen.
Auch das Foto im Personalausweis dient ausschließlich der Identifizierung
des Menschen. Um unser Konto zu schützen, nutzen wir selbstverständlich
High-Tech-Produkte wie Scheck- und Kreditkarte. Bei Personalausweis und
Reisepass begnügen wir uns bis heute mit der überholten Technik
des vergangenen Jahrhunderts.
Es gibt Angst vor internationalem
Terrorismus, aber auch die Sorge, ob durch die Sicherheitsgesetze Freiheit
und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland beeinträchtigt werden könnten.
In solch einer Situation hilft nur eine freimütige öffentliche
Diskussion. Deutschland ist ein sehr freies und sicheres Land und muss
dies auch in Zukunft bleiben. Ohne Freiheit ist kein Wohlstand möglich.
Ohne Freiheit sind wir nicht im Stande, Hochleistungen in Bereich von Wirtschaft,
Kultur, Wissenschaft, Forschung und im Bereich der Medien zu Stande zu
bringen. Vor allem aber wollen die Menschen in ihrem Alltag so frei leben,
wie sie das seit Jahren gewohnt sind. Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
sind die fundamentalen Grundlagen unseres Lebens. Daran wollen wir nichts
ändern. Die Terroristen hätten einen fatalen Sieg errungen, wenn
wir unsere Freiheitsrechte beschädigen würden. Es gibt keine
totale Sicherheit. Das Menschenmögliche allerdings muss getan werden.
Dafür gibt es eine breite Mehrheit im Volke und im Parlament.
Petra Pau: Vorsicht
bei wohlfeilen Ramschhändlern!
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Burkhard Lange, ND |
Petra Pau ist seit 1998
Mitglied des Bundestages. Die stellvertretende PDS-Fraktionsvorsitzende
ist Mitglied im Innenausschuss. Außerdem ist sie stellvertretende
Bundesvorsitzende der PDS.
Zwei Sicherheits-Pakete wurden
im Herbst vorigen Jahres geschnürt und ein drittes ist in Aussicht
gestellt. Zuweilen werden die Gesetzeswerke "Otto-Pakete" genannt. Das
mag dem Bundesinnenminister schmeicheln. Es klingt obendrein wie bestellt
und prompt geliefert. Doch wie so oft verheißt die Werbung mehr,
als die Ware hält.
Also "Freiheit aufgeben,
um Sicherheit zu gewinnen", ein Geben und Nehmen? Mitnichten, denn es ist
nicht mal ein schlechter Handel, sondern schlicht ein Klau. Ein Kommentator
der "Berliner Zeitung" nannte die rund 100 Gesetzes-Änderungen, die
namens des Anti-Terror-Kampfes beschlossen wurden, eine "große Grundgesetzreform".
Politikwissenschaftler attestierten, der Ausnahmezustand werde zur Norm
erhoben. Und die taz fasste zusammen: "Schilys Sicherheitspaket bedroht
die bürgerlichen Freiheiten – und das ist überflüssig".
Strafgesetze und Fahndungsmethoden reichen längst zur Terrorbekämpfung
aus.
"Gut Ding will Weile haben",
sagt der Volksmund. "Schlecht Ding muss wenigstens gut klingen", weiß
der Ramsch-Händler. Die solide Weile wurde durch eine rot-grüne
Hatz verdrängt. Also muss sich der Kanzler wenigstens um wohlfeile
Töne mühen. Und so sprach Gerhard Schröder: "Sicherheit
selbst ist ein Bürgerrecht, und zwar eines der elementarsten. Unser
Thema ist nicht: Sicherheit und Bürgerrecht, oder gar: Sicherheit
oder Bürgerrecht. Unser Thema ist: Sicherheit als Bürgerrecht."
Das hört man gern. Ebenso, wenn Edmund Stoiber (CSU) verkündet:
"Sicherheit ist die Voraussetzung von Freiheit!" Auch das klingt gut.
Dummerweise verlassen beide
damit den Boden des Grundgesetzes. Denn dieser Satz besagt: Erst kommt
die Sicherheit und dann die Freiheit, erst die staatliche Pflicht und dann
die bürgerrechtliche Kür. Und genau das wollten die Schöpfer
des Grundgesetzes nicht, im Gegenteil. Deshalb gibt es auch kein "elementarstes"
Grundrecht auf Sicherheit, wohl aber Bürger- und Freiheitsrechte.
Ein solcher Ansatz – Staats-Sicherheit vor Freiheits-Recht – ging übrigens
mit der osteuropäischen "Wende" 1989/90 zu Bruch.
Stimmt meine Grundsatzkritik
auch im Detail? Mit "Otto II" wurde auch eine scheinbar harmlose Maßnahme
beschlossen. Demnach sollen künftig Fingerabdrücke oder andere
biometrische Daten in Ausweise geprägt werden. Verschlüsselt,
weil dies Fälschungen verhindern soll. "Ich habe ja nichts zu verbergen
und wenn es hilft ..." Solche oder ähnliche Stimmen höre ich
häufig. Wobei der Satz "Ich habe nichts zu verbergen" sicher redlich
klingt. Rechtlich ist er belanglos und zudem vorschnell. Die Abnahme eines
Fingerabdruckes gilt bislang nur für Personen, die einer Tat verdächtigt
sind. Und niemand hat im Rechtsstaat vorbeugend seine Unschuld zu beweisen
– bislang.
Außerdem meinen Experten,
dass der Fingerdruck mitnichten "unabdingbar" gebraucht wird, dass er obendrein
gefälscht werden kann und dass er folglich zur Terrorismus-Bekämpfung
wenig taugt. Noch steht nicht fest, welche "biometrischen Daten" den Ausweis
"sichern" sollen. Es könnten auch Hand- oder Gesichtsmaße sein
– oder eben DNA-Daten. Genetische "Fingerabdrücke", die mehr über
die Identität und den "Zustand" der betreffenden Person sagen, als
viele andere Merkmale zusammengenommen. Herkunft, Krankheiten, Lebenserwartungen,
mithin auch Arbeits- oder Versicherungs-"Risiken" könnten entschlüsselt
werden. Wollen Sie sich wirklich so ausweisen?
Bevor der Bundestag ans
Beschließen ging, gab es eine Experten-Anhörung mit zwei konträren
Positionen. Die eine warnte vor der Einführung einer bundesweiten
Zentral-Datei für biometrische Daten. Das Wort vom "gläsernen
Menschen" und die Mahnung vor Big Brother machten die Runde. Die andere
erklärte vehement, ohne Zentral-Datei nütze die ganze Daten-Erfassung
nichts.
Jede Maßnahme bedarf
natürlich der Einzelfall-Prüfung. Aber unter dem Strich sind
sich die Kritiker einig: 90 Prozent aller "Anti-Terror-Maßnahmen"
bringen nachweislich nicht mehr Sicherheit. Aber sie haben ihren Preis,
nicht nur in vergeudeten Steuer-Euro. Verhökert werden vor allem grundlegende
Freiheits- und Bürgerrechte. Also das, was angeblich als zivilisatorische
Errungenschaft verteidigt werden soll. Wie wenig das alles mit dem 11.
September zu tun hat, zeigt übrigens ein Zeitvergleich. Noch im Juni
2001 habe Rot-Grün leider abgelehnt, was im Dezember endlich beschlossen
wurde, beschwerte sich die CDU/CSU-Fraktion. Im Juni? Welch schwarzer Blick!
Thomas Wüppesahl:
Erstaunliches Sammelsurium
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privat |
Thomas Wüppesahl
ist Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und
Polizisten. Er ist Wirtschaftskriminalist und arbeitet zur Zeit in der
Mordkommission beim Landeskriminalamt Hamburg. Als Grüner 1987 in
den Bundestag gewählt und zuerst auch innenpolitischer Sprecher der
Fraktion, trat er 1988 aus Partei und Fraktion aus, blieb aber bis 1991
parteiloser Abgeordneter.
Es ist schon erstaunlich,
welch Sammelsurium an Maßnahmen, die die gesamte Bevölkerung
treffen, bereits geschaffen sind oder in den Schubläden liegen. Die
Absurdität der Kontroll- und Überwachungslogik hat sich bei der
jüngsten Rasterfahndung gezeigt: "Verdächtig" sind nur die Nichtverdächtigen.
Das ideologische Feld wird
durch Grundrechtsdiffamierung bereitet. Der Datenschutz als Tatenschutz
wird wieder zum geflügelten Wort in politischen Talk-Shows. Schilys
Sprecher machte den Datenschutz gleich zum Terroristenschutz.
Nun gibt es immer noch Biertisch-Schlaumeier,
die äußern: "Wieso? Wer nichts zu verbergen hat, hat doch nichts
zu befürchten." Dazu hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983
eindeutig ausgeführt, dass in unser allgemeines Persönlichkeitsrecht
aus Artikel II in Verbindung mit Artikel I des Grundgesetzes bereits dann
unzumutbar eingegriffen wird, wenn wir auf Grund auch bloß vermuteter
staatlicher Überwachung unsere Verhaltensweise verändern. – Dieser
Punkt ist seit dem vergangenen Herbst mit einer pathologisch anmutenden
Gesetzesaktivität überschritten.
Ausgerechnet der konservative
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erklärt: "Mit den von Bundesinnenminister
Otto Schily vorgeschlagenen Maßnahmen wären die Anschläge
vom 11. September niemals verhindert worden ... Wir brauchen eine kritische
Fachdiskussion und keine politische Kraftmeierei." Bei dieser Kraftmeierei
degeneriert gleichzeitig die Ausbildung von PolizeibeamtInnen bundesweit
immer mehr, findet ein schwindsuchtartiger Qualitätsverlust statt.
Gefragt müsste eine Ausbildung sein, in der intelligente Polizei-Arbeit
gefördert wird. Kreative und innovative PolizeibeamtInnen sind jedoch
unerwünscht.
Mit den Otto-Katalogen findet
etwas anderes als Terrorismusbekämpfung statt. Selbst die Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder erklärten gemeinsam: "Gegenwärtig
wird ohne Rücksicht auf das grundrechtliche Übermaßverbot
vorgeschlagen, was technisch möglich erscheint, anstatt zu prüfen,
was wirklich geeignet und erforderlich ist."
Die Dienste (auch in den
USA) gingen bisher von einer absolut falschen Einschätzung der Bedrohungslage
aus. – Überforderung, Unprofessionalität unserer Sicherheitsorgane
sind Standard. Vertuschung schwerwiegenden Versagens ist der Hauptgrund
für die Informationssperre. Während viele unserer PolizeibeamtInnen
bereits Probleme im alltäglichen Umgang mit den BürgerInnen haben,
dröhnten in Verantwortung stehende Innenminister in die Öffentlichkeit,
dass für die Terrorismusbekämpfung im Inneren in keinster Weise
ausgebildete SoldatInnen eingesetzt werden sollen.
Es gab bereits vor den Otto-Katalogen
ein gravierendes Vollzugsdefizit der Sicherheitsbehörden und kein
Maßnahmen- oder Ermächtigungsdefizit. – Ein Beispiel ist der
Vermögensverfall: Für die Abschöpfung krimineller Gewinne
gibt es seit den 60er Jahren Regelungen. Aber erst jetzt werden sie angewendet!
Weil Polizei und Staatsanwälte zu dumm dafür waren? Oder wurde
"Standortpflege" betrieben?
In einer Risikogesellschaft
gibt es keine absolute Sicherheit, auch keine vor katastrophaleren Angriffen
als den in New York und Washington erlebten. Und – wem sollte dies neu
sein – wir leben in einer Risikogesellschaft! Verantwortliche Politiker
sollten sich vielmehr darum kümmern, die ohnedies unter der Kohl-Regierung
in erheblichem Maße abgebauten Bürger- und Freiheitsrechte wieder
herzustellen und sich nicht daran machen, weitere abzuschaffen ohne dass
es gegen professionell arbeitende Terroristen (vor allen Dingen, wenn sie
seitens eines staatlichen Geheimdienstes gesponsert werden) bedeutsamen
Schutz brächte.
Die Doppel- (oder Dreifach-)
Kompetenz verschiedener Behörden für den gleichen Arbeitsbereich
ist nicht bloß ein klassischer Brüller für bürokratischen
Slapstick und also Dauerthema beim politischen Kabarett, sondern ein typisches
Merkmal totalitärer Regime. Wir müssen wieder dahin zurückkommen,
was über die preußische Gesetzgebung im Polizeirecht entwickelt
worden ist: Eine klare Aufgabentrennung zwischen Diensten und Polizeien.
Aber stattdessen läuft
der Bundesinnenminister, der so genannte Verfassungsminister, bei einem
Truppenbesuch des Bundesgrenzschutzes im Brandenburgischen mit aufgesetztem
Polizeihelm und schwingendem Schlagstock durch die Gegend. Wie lange darf
er eigentlich noch vormachen, wie man es nicht machen soll?
Zu der politisch-rechtlichen
Verunsicherung unserer Gesellschaft gehört im übrigen auch das
"dritte" Otto-Paket, das auch etwas mit "Sicherheit" zu tun hat und in
seiner demokratisch-rechtsstaatlichen Destruktion den beiden so genannten
Sicherheitspaketen nach dem 11. September gleich kommt. – Ich meine die
Anträge auf Parteienverbot der NPD. Es gab wohl noch nie einen größeren
politischen Rohrkrepierer. Und auch noch nie eine größere Selbstentlarvung
bestimmter Kräfte in den drei Verfassungsorganen Bundesregierung,
Bundestag und Bundesrat. |